Unternehmerpfandrecht

Unternehmerpfandrecht
beim  Werkvertrag dem Unternehmer zustehendes  gesetzliches Pfandrecht wegen aller Forderungen aus dem Werkvertrag an den vom Unternehmer hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers (§ 647 BGB).
- Das U. erlischt, wenn der Unternehmer die Sache dem Besteller zurückgibt (§§ 1253, 1257 BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unternehmerpfandrecht — Unternehmerpfandrecht,   das gesetzliche Pfandrecht des Unternehmers für seine Forderungen aus dem Werkvertrag (§ 647 BGB) …   Universal-Lexikon

  • Werkvertrag — I. Begriff:Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (⇡ Werklohn) verpflichtet (§§ 631 ff. BGB). Werk im Sinn des BGB kann sowohl Herstellung (z.B.… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”